Verhaltenstherapie ist ein wissenschaftlich begründetes Behandlungsverfahren bei seelischen Störungen und Verhaltensstörungen, das in erster Linie an sichtbaren Symptomen ansetzt, um diese zu vermindern oder nahezu verschwinden zu lassen und so die Lebensqualität der Betroffenen zu verbessern. Wir gehen davon aus, dass jedes Symptomverhalten – und hierzu zählen neben dem sichtbaren Tun auch Gedanken, Gefühle und Körperempfindungen – irgendwann im Laufe des Lebens einmal „gelernt“ wurde und somit auch wieder „verlernt“ werden kann. Innerhalb der ttherapeutischen Beziehung sollen Sie als Patient genau die Bedingungen vorfinden, die es Ihnen ermöglichen, notwendige Veränderungsschritte zu gehen und Ihre ganz persönlichen Behandlungsziele zu erreichen. Das nötige Fachwissen bringt der Therapeut mit. Was Sie idealerweise mitbringen sind Veränderungsmotivation und ein gewisses Maß an Anstrengungsbereitschaft. Eine Therapie ist nämlich nicht nur auf die Therapiestunden beschränkt. Zwischen den Stunden wird Ihnen Ihr Therapeut Aufgaben geben, z.B. bestimmte Vorgänge ganz genau zu beobachten, um herauszufinden, wo Veränderungsmöglichkeiten liegen Oder es geht darum, bestimmte neu erworbene Verhaltensweisen im Alltagsleben zu erproben. Ziel der Therapie ist nicht ein „guter Patient“ zu sein, sondern dass Sie schrittweise lernen, Problemsituationen ohne therapeutische Unterstützung zu bewältigen. Dazu ist ebenfalls wichtig, Ihre besonderen Fähigkeiten und Stärken zu nutzen und weiterzuentwickeln.
Nach der schriftlichen oder telefonischen Kontaktaufnahme vereinbaren wir einen Termin für ein unverbindliches Erstgespräch im Rahmen der 3 möglichen psychotherapeutischen Sprechstunden. Dieses gibt uns die Möglichkeit sich gegenseitig kennenzulernen und mit dem Anliegen vertraut zu machen. Wichtig ist mir in diesem Zusammenhang, dass eine gemeinsame Basis für die erfolgreiche weitere Therapie geschaffen wird.
In der Vorbereitungsphase der Therapie (2-4 Therapiesitzungen) wird es notwendig, diagnostische und anamnestische Informationen über Sie zu erhalten. Daraus leitet sich die Zielerklärung der Behandlung sowie die Behandlungsplanung für unsere zukünftigen Termine ab. Diese Informationen bilden auch die Grundlage für eine erfolgreiche Antragsstellung für die Therapieaufnahme bei Ihrer Krankenkasse.
Je nach Art und Ausprägung Ihrer Beschwerden leitet sich eine mögliche Therapiedauer von maximal 24 Stunden (Kurzzeit-Therapie) oder maximal 60 Stunden (Langzeit-Therapie) ab. Eine Verlängerung ist jeweils möglich.
Gibt es aktuell keinen freien Therapieplatz, kann mit einer Akutbehandlung über 12 Therapiestunden begonnen werden.
...ist die Behandlung seelischer Probleme und Krankheiten. Dazu zählen: Verhaltensstörungen, Störungen in der Erlebnisverarbeitung, Wahrnehmungsstörungen, Störungen im sozialen Bereich und auch Körperfunktionsstörungen.
Akutbehandlung
Die Akutbehandlung soll zur Besserung akuter psychischer Krisen beitragen. Patienten, für die eine Akutbehandlung nicht ausreicht, sollen so stabilisiert werden, dass sie auf eine Psychotherapie vorbereitet sind oder ihnen andere ambulante, teil- oder vollstationäre Maßnahmen empfohlen werden können.
Kurzzeittherapien umfassen bis zu 24 Therapieeinheiten. Die Beantragung erfolgt in zwei Schritten für jeweils ein Kontingent von 12 Therapieeinheiten und ist grundsätzlich nicht mehr gutachterpflichtig, es sei denn, innerhalb der vergangenen zwei Jahre fand bereits eine Therapie statt oder die Krankenkasse fordert im Einzelfall ein Gutachten an.
Das sollten Sie wissen
Antrag auf Kurzzeittherapie: Die Beantragung bei der Krankenkasse erfolgt möglichst schon während der probatorischen Sitzungen. Der Patient füllt dazu einen Antrag aus; der Therapeut reicht diesen zusammen mit seinen Angaben zu Erkrankung und geplanter Therapie ein.
Zeitpunkt der Antragstellung: Um das erste Kontingent der Kurzzeittherapie (KZT 1) zu beantragen, muss der Termin für die zweite probatorische Sitzung feststehen und zusammen mit dem ersten, bereits stattgefundenen Termin eingetragen werden. Nach sieben Therapieeinheiten der KZT 1 kann das zweite Kontingent (KZT 2) beantragt werden.
Wenn die akute Symptomatik bearbeitet wurde, aber die Störung in der Persönlichkeit des Patienten tiefer verwurzelt liegt, macht sich manchmal eine länger dauernde Therapie erforderlich, die bis zu 80h dauern kann. Hier muss der Therapeut einen dechiffrierten Behandlungsbericht an einen Gutachter der Krankenkasse senden, um die Behandlungsnotwendigkeit nachzuweisen.
Gruppentherapien
Gruppentherapien können immer dann eingesetzt werden, wenn sie förderlich für das prognostizierte Behandlungsergebnis ist. Sie gelten als gleichwertige, bei der Indikationsstellung zu berücksichtigende Anwendungsform. Die Gruppengröße ist in allen Verfahren auf drei bis neun Personen festgesetzt.
Die Vergütung richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Bei gesetzlich Versicherten erfolgt die Abrechnung nach dem einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) der kassenärztlichen Bundesvereinigung.
Zumeist werden die Kosten für eine Therapie von den privaten sowie gesetzlichen Krankenversicherungen erstattet. Genauere Informationen erhalten Sie von Ihrer jeweiligen Krankenkasse, insbesondere welche Übernahmebedingungen Ihre Krankenkasse für eine psychotherapeutische Behandlung stellt.
Darüber hinaus ist die Abrechnung als Selbstzahler natürlich auch jederzeit möglich.
Ich bin anerkannte Supervisorin am IVT Brandenburg, AfP in Erfurt und IVS in Nürnberg. In Zusammenarbeit mit den Instituten führe ich Gruppensupervision und Einzelsupervision im Rahmen der ärztlichen und psychologischen Weiterbildung zum Psychotherapeuten aus. Bei der Landesärztekammer bin ich als Supervisorin anerkannt.
Weitere Informationen finden Sie unter dem Reiter Supervision und Gruppen.